Betriebshaftpflichtversicherung
Gesetzgeber und Rechtssprechung legen Ihnen eine immer strengere Haftung auf. In vielen Fällen braucht der Geschädigte das Verschulden nicht mehr zu beweisen. Sie haften verschuldensunabhängig.
Schützen Sie Ihren Betrieb und die mitversicherten Betriebsangehörigen vor Haftpflichtansprüchen. Die Betriebshaftpflichtversicherung reguliert nicht nur berechtigte Forderungen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Insoweit hat die Betriebs-Haftpflichtversicherung auch eine Rechtsschutzfunktion.
Produkthaftpflichtversicherung
Ab dem Zeitpunkt, in dem die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt sind, spricht man von dem Produktrisiko.
Das Produktrisiko für Personen-, Sach- sowie daraus folgende Vermögensschäden ist fester Bestandteil der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Darüber hinaus können auch bestimmte reine Vermögensschäden eingeschlossen werden (sog. erweiterte Produkthaftpflichtversicherung).
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Einige berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten bergen ein besonderes Risiko, Vermögensschäden zu verursachen und dafür von Dritten in Anspruch genommen zu werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Beratungen, Begutachtungen oder sonstige Dienstleistungen mit regelmäßig unmittelbarem Bezug zu fremdem Vermögen (z.B. Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes, Steuerberaters, Unternehmensberaters, Gutachters, Anlageberaters, Hausverwalters, Immobilienmaklers, Versicherungsvermittlers). Zur Absicherung dieses Risikos ist der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sinnvoll oder teilweise auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung tritt neben die (allgemeine) Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung; sie soll sie nicht ersetzen.
D&O-Versicherung
Die Tätigkeit als Organ oder in einer leitenden Position bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung. Es gilt diverse rechtliche Pflichten zu beachten. Im Falle von Schäden aufgrund der Verletzung Ihrer Pflichten – sei es im Rahmen der Leitungs- oder Kontrollfunktion – droht die persönliche Haftung mit ihrem gesamten Privatvermögen. Während Versicherungsschutz für das Personen- und Sachschadenrisiko im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung geboten wird, kann die Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus der Tätigkeit als Unternehmensleiter über eine spezielle Versicherung, die sogenannte D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung), abgesichert werden.
Vertrauensschadenversicherung
Eine Vertrauensschadenversicherung schütz Ihr Unternehmen vor Vermögensschäden die durch kriminelle Handlungen von Dritten oder der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verursacht werden. Jedes dritte Unternehmen ist von wirtschaftskriminellen Handlungen betroffen. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen wird dieses Problem stark unterschätzt und kann schnell existensbedrohend sein.
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Risiken durch:
Verrat von Betriebsgeheimnissen durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
Täuschungsschäden durch außenstehende Dritte
Zielgerichtete Hackerschäden durch außenstehende Dritte
Unterschlagung, Diebstahl, Sabotage durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter